Da aufgrund der aktuellen Lage die Mitgliederversammlung nicht in nützlicher Frist stattfinden kann, hat der Vorstand am 24.1.2021 beschlossen, eine schriftliche Abstimmung durchzuführen. Die schriftliche Durchführung kann aufgrund der Verordnung 3 des Bundesrats über Massnahmen zur Bekämpfung des COVID-19 vom 19.6.2020 auch stattfinden, ohne dass dies in den Statuten vorgesehen ist. Die Unterlagen zu den einzelnen Traktanden liegen der Einladung zur schriftlichen Abstimmung / Wahl bei. Bei Fragen meldet euch bitte bei Christine Schärz 079 758 68 03
Herzlichen Dank für euer Verständnis.
Der Vorstand vom TV Bönigen